Bagatelldelikt

Bagatelldelikt

Lambert M. Surhone, Mariam T. Tennoe, Susan F. Henssonow

     

бумажная книга



Издательство: Книга по требованию
Дата выхода: июль 2011
ISBN: 978-6-1335-2303-6
Объём: 76 страниц
Масса: 135 г
Размеры(В x Ш x Т), см: 23 x 16 x 1

High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft kann von der Strafverfolgung bei Bagatelldelikten absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemass § 153 StPO einstellen (auch vorlaufig unter Erteilung von Auflagen und Weisungen), wenn es sich um Vergehen (nicht um ein Verbrechen) handelt. Diese Moglichkeit ist Ausdruck des Opportunitatsprinzips. Demnach ist die Anklageerhebung bei Straftaten geringer Bedeutung in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt (lat. opportunus u. a. fur: angebracht, angemessen). Als Bagatelldelikte sind Vergehen anzusehen, bei denen kein offentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Im Ubrigen darf die Schuld des Taters nur gering und nicht gewerbsmassig und wiederholt sein.

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